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Allgemeine Geschäftsbedingungen

G7 IT GmbH – IT-Support für Schulen und Bildungseinrichtungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, Leistungen und Geschäftsbeziehungen zwischen der G7 IT GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit diese Schulen, Bildungseinrichtungen, öffentliche Träger oder sonstige institutionelle Auftraggeber sind.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, ohne dass einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

  1. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Dienstleistung zustande. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung (Servicevertrag, Werkvertrag oder Dienstvertrag), ergänzend aus diesen AGB.
  3. Die Leistungen der G7 IT GmbH umfassen insbesondere:
    • Vor-Ort-IT-Support und technische Wartung an Schulen
    • Hardware-Installation, -Wartung und -Reparatur
    • Netzwerkadministration und WLAN-Management
    • Helpdesk-Support und Fernwartung
    • IT-Sicherheitsberatung und DSGVO-konforme Datenschutzmaßnahmen
    • Strategische IT-Beratung und Digitalisierungsunterstützung
  4. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien.

§ 3 Pflichten des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht, termingerecht und unter Beachtung der anerkannten Standards der IT-Branche sowie geltender Rechtsvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
  2. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass das eingesetzte Personal über die erforderlichen Qualifikationen und Kenntnisse verfügt.
  3. Bei Wartungs- und Supportverträgen werden Reaktionszeiten individuell vereinbart und in einem Service Level Agreement (SLA) festgehalten.
  4. Der Auftragnehmer hält die Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen des Auftraggebers ein (Verschwiegenheitspflicht).
  5. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen, soweit dies vertraglich vereinbart ist.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen, Zugänge und Ressourcen zur Verfügung.
  2. Der Auftraggeber gewährleistet einen ungestörten Zugang zu den zu wartenden oder zu reparierenden IT-Systemen und Räumlichkeiten während der vereinbarten Servicezeiten.
  3. Der Auftraggeber sorgt für die rechtzeitige und vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung.
  4. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über besondere Sicherheitsvorgaben, Geheimhaltungsanforderungen oder sonstige rahmenbedingende Besonderheiten vor Ort.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung (Stundensatz, Pauschalpreis oder Wartungsvertrag).
  2. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
  4. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr für Mahnungen in angemessener Höhe zu erheben.
  5. Bei langfristigen Verträgen behält sich der Auftragnehmer angemessene Preisanpassungen vor, über die der Auftraggeber mindestens drei Monate im Voraus informiert wird.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung.
  2. Bei Dauerschuldverhältnissen (Wartungsverträgen) beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Vertragsjahres, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Bei Beendigung des Vertrags verpflichtet sich der Auftragnehmer, dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zur Übergabe an einen Nachfolgedienstleister zur Verfügung zu stellen.

§ 7 Haftung und Gewährleistung

  1. Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  3. Die Haftung für Datenverlust ist auf die typischen Wiederherstellungskosten begrenzt, sofern der Auftraggeber keine angemessene Datensicherung betrieben hat.
  4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, Drittsoftware oder höhere Gewalt verursacht werden.
  5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers ausschließlich gemäß den Weisungen des Auftraggebers und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO.
  2. Sofern der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen.
  3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugänglich werdenden vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren.
  4. Der Auftragnehmer ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Schutz der Daten des Auftraggebers.

§ 9 Geistiges Eigentum

  1. Alle Urheberrechte, Schutzrechte und sonstigen gewerblichen Schutzrechte an im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Werken, Dokumentationen und Software verbleiben beim Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  2. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Vertrags erbrachten Leistungen für den eigenen, vertragsgemäßen Gebrauch.

§ 10 Unterauftragsvergabe

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der vereinbarten Leistungen an sorgfältig ausgewählte und qualifizierte Subunternehmer (z.B. selbstständige IT-Fachkräfte) zu vergeben.
  2. Bei Einbindung von Subunternehmern bleibt der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen verantwortlich.
  3. Subunternehmer unterliegen denselben Datenschutz- und Verschwiegenheitsverpflichtungen wie der Auftragnehmer.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist oder keine allgemeine Gerichtsstand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

Stand: Juni 2026 – G7 IT GmbH, Berlin

Änderungen vorbehalten. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf unserer Website verfügbar.

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